Frieden und .., Frieden und ..,

Zum Frieden 2016 im Januar

Des Jahres Wandelgang

Zum Jahresbeginn sind einige Meldungen der vergangenen letzten Wochen zitiert, die uns in diesem Jahr noch und in den nächsten Zeiten deutliche Veränderungen versprechen. Viele hiervon sind dem Sterben und den Gewalten des Menschen gewidmet, und nur einige wenige dem friedlichen Gedeihen des Lebens. Bleibt uns viel zu tun darum. In der schnellen Zeit genannt hier im Durchlauf.

Rüstung der Atommächte.
Sämtliche Atommächte arbeiten offenbar an einer Modernisierung ihrer Arsenale. Das geht aus einem Bericht des Friedensforschungsinstituts Sipri in Stockholm hervor. es ging zwar die Gesamtzahl der Nuklearsprengköpfe auf rund 15.800 zurück. Die einsatzbereiten Atomwaffen stiegen laut Bericht allerdings auf 4.300.
Auch Staaten mit kleineren Arsenalen wie China, Indien und Pakistan seien mit der Entwicklung oder Bereitstellung neuer Kernwaffensysteme befasst. Ein Sipri-Sprecher sagte, diese Entwicklung zeige, keine Atommacht wird ihren Bestand an Kernwaffen in absehbarer Zeit aufgeben.
World nuclear forces, 2014
USA ~7.260 / Russia ~7.500 / UK ~215 / France ~300 / China ~260 / India 90-110 / Pakistan 100-120 / Israel ~80 / North Korea 6-8? / Atomsprengköpfe der Atommächte Total: ~15.850
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Sipri Bericht 2015 zu den Waffenexporten

Auf dem vierten Platz listete Sipri Deutschland mit einem Exportanteil von fünf Prozent weltweit. Größte Abnehmer deutscher Waffenexporte waren dem Bericht zufolge mit elf Prozent die USA, mit neun Prozent Israel und mit sieben Prozent Griechenland.
In Deutschland sind Rüstungsexporte umstritten. Vor allem Lieferungen an Drittländer wie Saudi-Arabien sorgen seit Jahren für Diskussionen.
Der Gesamtwert der Genehmigungen von Kleinwaffen im ersten Halbjahr 2015 belief sich auf 12,4 Mio. ? (1. Halbjahr 2014: 21,3 Mio. ?). Dies entspricht einem Rückgang um ca. 8,9 Mio. ?. Insgesamt gab es aber einen Anstieg der Exporte durch die Großflugzeuge an Großbritannien und der Uboote an Israel. Der Jahresbericht beschäftigt sich außerdem mit den Missionen zur Befriedung von Konflikten. Deren Anzahl sei im vergangenen Jahr auf 63 K. gestiegen.
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Deutsche Kampfpanzer für Katar
Die Bundesregierung der Koalition liefert Kampfpanzer an Katar, nach Saudi Arabien und an den Oman. Katar ist im jemenitischen Bürgerkrieg engagiert.
Nach Angaben der "Süddeutschen Zeitung" wurden bereits sieben Panzer verschifft, 58 weitere sollen folgen. Der Vertrag habe einen Gesamtwert von zwei Milliarden Euro.
Seit dem Eingreifen Riads und seiner Verbündeter hat sich die Lage weiter zugespitzt. Hunderttausende Menschen sind vor den Kämpfen auf der Flucht.
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Internationaler Strafgerichtshof in Den Haag
Die USA und die EU haben Südafrika aufgefordert, den vom Internationalen Strafgerichtshof gesuchten sudanesischen Präsidenten Baschir zu verhaften. Das Außenministerium in Washington erklärte, die Regierung in Pretoria solle die Bemühungen der Weltgemeinschaft unterstützen.
Baschir, verantwortlich und beteiligt an den abscheulichen Verbrechen, war trotz des weltweiten Haftbefehls gegen ihn zu einem Gipfeltreffen der Afrikanischen Union in Johannesburg gereist.
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Offizielle Auslandsreise des Assad
Der syrische Machthaber Assad hat sich bei einem Besuch in Moskau für den russischen Militäreinsatz in seinem Land bedankt. Putin erklärte nach Angaben des Kreml, Russland sei über den Militäreinsatz hinaus bereit, zu einer politischen Lösung im Syrien-Konflikt beizutragen. Es war die erste offizielle Auslandsreise Assads seit Ausbruch des Bürgerkriegs im Jahr 2011.
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Verhandlungen um den Frieden in Syrien?
Der UNO-Sonderbeauftragte für Syrien, Mistura, will trotz der jüngsten Entwicklungen im Land an den Friedensgesprächen Ende Januar festhalten. Sein Sprecher erklärte, die andauernden Kämpfe in Syrien dürften keinen Einfluss auf den Zeitplan haben. Mistura will mit der syrischen Führung und Vertretern der verschiedenen Rebellen-Gruppen am 25. Januar in Genf zu Verhandlungen zusammenkommen. Er forderte alle Konfliktparteien erneut zur Kooperation auf.
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Urteil zu Völkermord in Ruanda gekippt
Der Bundesgerichtshof in Deutschland hat das Urteil gegen einen früheren Bürgermeister in Ruanda, der in Deutschland lebt, wegen Völkermordes aufgehoben und zur Neubewertung verwiesen. Die Richter in Karlsruhe gaben der Revision der Generalbundesanwaltschaft statt.
Die Schuld des Angeklagten wiege deutlich schwerer als vom Frankfurter Oberlandesgericht angenommen. Und er sei darum als Mittäter einzustufen. Die Vorinstanz hatte den Mann wegen Beihilfe zum Völkermord zu 14 Jahren Haft verurteilt. Er soll 1994 in der ruandischen Stadt Kiziguro an der Tötung von etwa 400 Menschen beteiligt gewesen sein. Der Beschuldigte war 2002 nach Deutschland gekommen und erhielt bislang Asyl. (AZ: 5-3 StE 4/10-4-3/10)
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Verzicht auf die schwarze Liste
Die Vereinten Nationen haben darauf verzichtet, Israel wegen Kinderrechtsverletzungen im Gaza-Krieg auf die Liste der besonders schweren Menschenrechtsverletzungen zu setzen. Diesen Schritt hatte die Sonderbotschafterin für Kinderrechte in bewaffneten Konflikten empfohlen.
UNO-Generalsekretär Ban Ki Moon lehnte die Aufnahme in diese Liste ab. Er erklärte allerdings, die Folgen des israelischen Militäreinsatzes seien äußerst beunruhigend. In dem bewaffneten Konflikt zwischen Israel und der Hamas in Gaza waren im vergangenen Sommer nach den Angaben und der Zerstörung eines Krankenhauses viele Kinder in den Umgrenzungen des Gaza getötet worden.
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Palästina ist 123. Mitglied
Die palästinensische Autonomiebehörde ist seit heute Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag. Die Palästinenserbehörde hatte die Gründungsakte des Gerichts bereits im Januar unterzeichnet. Chefunterhändler Erekat bezeichnete den Beitritt als historisch. Man bereite bereits Dokumente vor, um Kriegsverbrechen Israels wegen der Siedlungspolitik und des Gazakriegs zu belegen. Die Palästinensische Autonomiebehörde ist das 123. Mitglied des Strafgerichtshofs in Den Haag.
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Vatikan erkennt einen Staat Palästina an.
Der Vatikan hat Palästina in einem neuen Abkommen als Staat anerkannt. In dem Dokument ist ausdrücklich von dem "Staat Palästina" die Rede. Inoffiziell spricht der Vatikan schon seit Längerem von einem eigenständigen Staat Palästina.
Israel reagierte enttäuscht auf die Entscheidung des Heiligen Stuhls. Ein Sprecher des Außenministeriums sagte in Jerusalem, damit werde dem Nahost-Friedensprozess nicht geholfen.
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Hohe Zuwanderung nach Deutschland
Seit 2013 hohe Zuwanderung nach Deutschland innerhalb Europa der inneren Niederlassungsfreiheit der EU.
Die "Passauer Neue Presse" zitiert aus dem Migrationsbericht der Bundesregierung für das Jahr 2013, demnach sind bis 2013 mehr als 1,2 Millionen Menschen nach Deutschland zugewandert. Eine derart hohe Zahl habe es zuletzt 1993 zur Zeit der Balkankriege gegeben. Mehr als drei Viertel der Zuwanderer kamen dem Bericht zufolge aus anderen europäischen Ländern wie Polen, Rumänien und Italien.

Asylanträge: Die beim Bundesamt (BAMF) eingegangenen Asylgesuche bilden die einzige gesicherte Zahl.
Im Oktober 2015 waren dies 54.877. Das waren 11.800 mehr als im September und 157,9 Prozent mehr als im Oktober vorigen Jahres. Seit Jahresanfang 2015 haben 362.153 Menschen in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Im Gesamtjahr 2014 waren es knapp 203.000 Anträge.
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Jeden Tag in Deutschland Opfer fremdenfeindlicher Gewalt
Bis Mitte Dezember verzeichnet das Bundesinnenministerium 850 Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte, das sind mehr als vier Mal so viele wie 2014. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen hat sich die Zahl der Übergriffe auf Flüchtlingsheime gegenüber dem Vorjahr sogar mehr als versechsfacht auf 187. Eine gegensätzliche Entwicklung, die den zur Hilfsbereitschaft beteiligten Kräften im Staat die unterstützende Hilfe unmöglich macht, und die Innenminister Ralf Jäger (SPD) als "zutiefst beschämend" empfindet.
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Deutschland: Geschäfte zur Selbsttötung bleiben strafbar
Als Straftatbestand soll der Paragraf 217 ins Strafgesetzbuch eingefügt werden. Dabei ist Hilfe zur Selbsttötung bisher straflos und soll es auch bleiben - soweit sie sich auf einen Einzelfall beschränkt. Geschäftsmäßig und verwerflich strafbar ist dem Entwurf zufolge jede auf Dauer angelegte, sich wiederholende Suizidförderung. Und die Beteiligung solcher Vereine. Die sogenannte "Hilfe beim Sterben", etwa durch Palliativmediziner im Krankenhaus, wird demgegenüber als "eindeutig nicht strafbar" erklärt. Ebenso die Hilfe im Einzelfall aus (altruistischen) selbstlosen Motiven.
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Unternehmensgründung: Bereitschaft in Deutschland sinkt
Die Bereitschaft der Deutschen zur Gründung eines eigenen Unternehmen nimmt offenbar weiter ab.
Die Zahl der Gründungsgespräche sank demnach unter 230.000. Das sei der vierte Rückgang in Folge. Vor zehn Jahren habe es noch über 400.000 Beratungsgespräche gegeben.
DIHK-Präsident Schweizer sprach in der Zeitung von einer "Gründungs-Misere", für die eine wirtschaftsunfreundliche Politik der Bundesregierung mitverantwortlich sei. Positiv aber sei, dass inzwischen fast jeder fünfte Gründer familiär einen Migrationshintergrund habe.
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Kopftuchverbot aufgehoben
Ein pauschales Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen wurde vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben. Solche Regelungen seien mit der Religionsfreiheit nicht vereinbar, entschieden die Richter in Karlsruhe.
Ein Verbot religiöser Symbole wie dem Kopftuch sei nur dann gerechtfertigt, wenn davon eine hinreichend konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität ausgehe. Eine abstrakte Gefahr reiche nicht aus. Die Verfassungsrichter gaben damit zwei Lehrerinnen aus Nordrhein-Westfalen Recht, denen das Tragen des Kopftuchs verboten worden war.
Die nordrhein-westfälische Schulministerin Löhrmann kündigte an, ihr Land werde das Schulgesetz nun zügig ändern. Es bedeute zwar keine generelle Erlaubnis für das Kopftuch im öffentlichen Dienst, sagte die Generalsekretärin des Zentralsrats der Muslime, Soykan, sei aber dennoch erfreulich.
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Zu wenig Naturschutzgebiete - EU verklagt Deutschland
Die Europäische Kommission wirft Deutschland Versäumnisse beim Umgang mit Naturschutzgebieten vor. Wegen Defiziten beim Ausweisen und Erhalt solcher Areale habe Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, schreibt die "Mitteldeutsche Zeitung".
Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums habe das bestätigt. Bei einer Verurteilung drohe Deutschland in letzter Konsequenz die Zahlung von Zwangsgeldern.
Die EU-Mitgliedsstaaten sind aufgerufen, sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Gebiete auszuweisen, mit der die Tier- und Pflanzenwelt geschützt und eine Verschlechterung von Lebensbedingungen verhindert werden soll. Geplant ist schließlich eine europaweite Vernetzung der Gebiete.
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Todesstrafe: EU-Kritik an ungarischer Debatte
Die Europäische Union hat Ungarn davor gewarnt, die Todesstrafe wieder einzuführen.
Vize-Kommissionschef Timmermanns sagte in Straßburg, ein solcher Schritt würde Sanktionen zur Folge haben, bis hin zum Entzug des Stimmrechts im EU-Rat. Anlass für die Äußerung war eine Rede von Ungarns Regierungschef Orban im Europaparlament.
Darin betonte der Chef der rechtsgerichteten Fidesz-Partei die Eigenständigkeit seines Landes. Mitgliedsstaaten der Europäischen Union - und damit auch Ungarn - hätten sich für gemeinsame Werte einzusetzen.
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Giftmischung
In den USA berät der Oberste Gerichtshof über die Frage, welche Giftmischung bei Hinrichtungen verwendet werden darf. Mit einer Entscheidung wird im Juni gerechnet. Hintergrund sind mehrere Exekutionen, bei denen die Gefangenen wegen eines neuen Präparats qualvolle Schmerzen erlitten, bevor sie starben. In 32 der 50 US-Bundesstaaten sowie auf Bundesebene ist die Todesstrafe erlaubt.
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Nebraska: Todesstrafe abgeschafft
Das Parlament im US-Bundesstaat Nebraska hat die Abschaffung der Todesstrafe beschlossen. Die Abgeordneten votierten mit 32 zu 15 Stimmen für ein entsprechendes Gesetz, wie das Parlament mitteilte. In Nebraska wurde seit 1997 kein Häftling mehr hingerichtet. Elf Gefangene sitzen derzeit in Todeszellen. Ihre Strafe wird nun in lebenslange Haft umgewandelt. Nebraska ist der 19. US-Bundesstaat, der die Todesstrafe abgeschafft hat. Elf weitere Staaten verzichten zudem auf Hinrichtungen, ohne das Gesetz offiziell außer Kraft gesetzt zu haben.
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Katholische Kirche ändert Arbeitsrechtsregelung.
Die katholische Kirche ändert ihre Regelungen zum Arbeitsrecht. Wie die Deutsche Bischofskonferenz in Bonn mitteilte, sollen schwere Loyalitätsverstöße gegen den kirchlichen Arbeitgeber künftig nicht automatisch zu Kündigungen führen. Nach den neuen Bestimmungen ist auch nach einer Wiederheirat eine Weiterbeschäftigung in einer katholischen Einrichtung möglich.
Dies gelte ebenso, wenn Kirchenbeschäftigte nur eine 'Eingetragene Lebenspartnerschaft' eingehen.
Die Novelle wurde von mehr als zwei Dritteln der katholischen Bischöfe beschlossen.
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Natürliche Methoden der Verkehrsplanung.
Papst Franziskus hat zu einer verantwortungsvollen Familienplanung aufgerufen. Manche Menschen glaubten, gute Katholiken müssten sich - Zitat - "wie die Karnickel vermehren", sagte er auf dem Rückflug von den Philippinen. Eltern könnten die Zahl ihrer Kinder aber planen. Dafür gebe es viele von der Kirche erlaubte Methoden, betonte der Papst. Nach der katholischen Lehre sind künstliche Verhütungsmittel verboten. ' Natürliche Methoden seien aber gestattet. '
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Gesundheit: Aktionsplan gegen Antibiotika-Resistenz
Die Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation haben sich auf einen globalen Aktionsplan zum Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen verständigt.
Die WHO erklärte in Genf, Ziel sei es, weiterhin eine wirksame Behandlung bakterieller Infektionen durch effektive Medikamente gewährleisten zu können.
Die gut 190 Mitgliedsländer sollen die Ziele innerhalb von zwei Jahren umsetzen. Dazu gehört etwa bessere Hygiene in Krankenhäusern, um Infektionen mit resistenten Keimen zu verhindern. Nach Angaben der WHO sterben jedes Jahr rund 700.000 Menschen an den Folgen von Antiobiotika-Resistenzen, 10.000 davon in Deutschland.
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Der UNO-Sicherheitsrat und die Ukraine ab 2016
In New York wählte die Vollversammlung die Ukraine, Japan, Ägypten, Uruguay und den Senegal in das wichtige Gremium. - Dem Sicherheitsrat gehören insgesamt zehn nicht-ständige Mitglieder an. Jedes Jahr werden fünf von ihnen für die Dauer von zwei Jahren neu bestimmt. Anders als die fünf ständigen Mitglieder USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien haben sie kein Veto-Recht.
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Unterstützung gegen den IS - Fatalismus
Frankreich fordert vom UN-Sicherheitsrat internationale Unterstützung gegen den IS. Frankreich weitet seine Angriffe auf die Terrorgruppe (IS) "Islamischer Staat" aus, 35 Ziele hatte 2015 die französische Luftwaffe nach eigenen Angaben vor dem Attentat des IS in Paris bereits zerstört. Nun fordert die Regierung internationale Unterstützung und hat dafür einen Resolutionsentwurf im UN-Sicherheitsrat vorgelegt. Allerdings gibt es bereits einen Entwurf aus Russland.
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Kanada beteiligt sich nicht mehr an den Luftangriffen
Kanada wird sich nicht mehr an den Luftangriffen auf die Terrormiliz IS in Syrien und im Irak beteiligen. Die Ausbildung kurdischer Truppen im Nordirak soll nach den Worten Trudeaus aber fortgesetzt werden. Die USA und Russland haben unterdessen ein Abkommen zur Koordinierung ihrer Luftangriffe in Syrien unterzeichnet.
Um gefährliche Zwischenfälle zu verhindern, wurden unter anderem Sicherheitsabstände für Kampfflugzeuge und Drohnen festgelegt. Außerdem soll die Kommunikation verbessert werden.
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Attentat in Paris, 150 Menschen starben.
Die Attentäter die am 15. November in einem Attentat an verschiedenen Orten in Paris über 150 Todesopfer forderten, waren aus dem Umfeld der syrischen IS in die Stadt gekommen, um diesen Angriff auf die zivile Bevölkerung zu begehen. Die europäischen Länder und Deutschland verständigten sich daraufhin auf einen verstärkten Kriegseinsatz gegen diese fanatischen Terroristen. Großbritannien beteiligt sich an den Einsätzen. Zu denen die Vereinten Nationen UN in einer Sanktion zum Schutz der Bevölkerung in diesem Gebiet der zunehmenden Gewalten die Zustimmung gegeben hatte.
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Deutschland: Der Religionsfriede
Die Union und Sozialisten sind sich zum Verbleib des Paragrafen § 166 im Strafgesetzbuch der Bundesregierung einig.
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft,
wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder eine Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Diese Verlautbarungen
sind den Nachrichtensendern, Organisationen und Meldungen des Bundes entnommen.

A.H.S.