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Andreas H. Scheibner Bücher und Literaturen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen


I. GELTUNG
  • Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Käufers,
    werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen gilt in jedem Fall als Anerkennung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für die weitere Geschäftsverbindung. Sind unsere Bedingungen geändert, so gelten diese ab dem Zeitpunkt, in dem sie dem Käufer erstmals zugegangen sind.


  • II. VERTRAGSABSCHLUSS
  • 1. Die auf der dargebotenen Internetseite, in bedruckten Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen, und die mit einem sonstigen Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß - und Funktionsangaben, sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind freibleibend, und insbesondere nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Käufer nicht unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen die dem Angebot dienen
  • .
  • 2. Die vom Kunden übersandte elektronische oder schriftliche Bestellung ist bindend.
    Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragserteilung anzunehmen. Auslieferung und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich. Ein Zwischenverkauf ohne anderslautende Vereinbarung bleibt vorbehalten.

  • III. PREISE
  • 1. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Werk ohne sonstige Nebenleistungen. Der Versand erfolgt nach den Liefermöglichkeiten unserer freien Wahl. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpackung gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern. Fracht und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer Vereinbarung.
  • 2. Zahlungen zur Bestellung haben innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung der Rechnung ohne Skonti oder Abzug zu erfolgen. Vorzugsweise auf die Kontoführung durch PayPal oder in der Vorauszahlung auf ein Konto des Verlegers. Sonst ist die Bestellung hinfällig.
  • 3. Die Annahme von Verrechnungen mit anderen Lieferungen erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet.
  • 4. Tritt beim Käufer im Buchhandel, beim Zwischenhändler, oder beim Wiederverkäufer eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Kedit - und Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit begründen, insbesondere bei Wechsel - und Scheckprotesten, Zahlungsverzug und Rückstand aus anderen Lieferungen, schleppender Zahlungsweise und im Falle von vorangegangenen Stornierung und Retouren, so sind wir vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen, mit unseren Leistungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.
  • 5. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
  • Der Käufer kann im Zahlungsverkehr nur mit einer Gegenforderung aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig sind.

  • IV. LIEFERZEIT
  • 1. Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
  • 2. Liefertermine oder Lieferfristen,die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind anzugeben. Wir sind bemüht, die verbindlich vereinbarten oder unverbindlich genannten Liefertermine/ Lieferfristen pünktlich einzuhalten. Die Lieferfrist/der Liefertermin ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf dem Käufer die sofortige Lieferbereitschaft mitgeteilt worden ist.
  • 3. Im Falle unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände z.B. Betriebsstörungen etc. Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen, Streik und Mangel an Arbeitskräften, Material, Energie, Transportmöglichkeiten, behördlichen Eingriffen usw. auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung durch diese Umstände gehindert sind, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit. Liefern wir nicht nach Ablauf dieser Zeit, so kann uns der Käufer eine angemessene Nachfrist setzen und nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
  • 4. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung der Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei.
  • 5. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist der Käufer berechtigt, sofern ihm aus der Verspätung ein Schaden entstanden ist eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1% vom vollendeten Verzug, im ganzen aber höchstens 10% vom Wert desjenigen Teiles der Lieferung oder Leistung zu verlangen, die infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder vertragsgemäß benutzt werden können.
  • 6. Die gelieferte Ware soll an den Kunden ohne Beanstandung geliefert werden. Fehlerhaft gelieferte Ware, muß fristgemäß unverzüglich beanstandet,und innerhalb von 2 Wochen retourniert werden. Die beanstandete Ware wird ordnungsgemäß umgetauscht. Entschädigungsansprüche des Bestellers, die über die in vorstehender Ziffer genannte Grenze in Höhe von 10% hinausgehen, sind in allen Fällen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist ausgeschlossen.
  • 7. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.

  • V. GEFAHRENÜBERGANG
  • 1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist,und zwar unabhängig davon,ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.

  • VI. EIGENTUMSVORBEHALT
  • 1. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat, bei Zahlung mit Scheck erst bei dessen Einlösung.
  • 2. Vorher ist die Verpfändung oder eine Sicherheitsübereignung untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vor- behaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
  • 3. Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlung ein und ergeben sich sonst Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt über die Ware zu verfügen.
  • 4. Wir können in einem solchen Fall die Rechte aus §455 BGB geltend machen und die Einziehungsbefugnis des Käufers gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderung des Käufers gegen die Warenempfänger einzuziehen.
  • 5. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte,die uns nach diesen Bestimmungen zustehen,die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen Teil der Sicherungsrechte freigeben.
  • 6. Während der Dauer des Eigentumvorbehaltes ist die in unserem Eigentum befindliche Ware gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Rechte an dieser Versicherung werden an uns abgetreten.
  • 7. Nach den Bedingungen für die Lieferung elektronischer Medien ist der erworbene und gelieferte Artikel, das gedruckte Paper-Buch, das elektronische Buch "eBook" und "ePUB", das Programm - oder Programmteil, Eigentum des Käufers. Seine weitere Veräußerung oder kostenlose Vergabe ist nur auf das gekaufte und gelieferte Ursprungsprogramm bezogen gestattet. Kopien des erworbenen Buches, insbesondere der elektronischen Programme - oder Teile hiervon und insbesondere deren Weitervergabe an Dritte zu kommerziellen Zwecken berühren das Urheberrecht und sind strafbar.

  • VII. GEWÄHRLEISTUNG
  • 1. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern oder neu zu liefern. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung gewährleisten wir in der gleichen Weise wie für den Liefergegenstand. Die ersetzten Teile gehen in unser Eigentum über. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt Minderung oder Wandlung zu verlangen.
  • 2. Der Käufer ist verpflichtet uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes zu gestatten.
  • 3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für solche Ansprüche des Käufers auf Nachbesserung Ersatzlieferung oder Schadenersatz.
  • 4. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an dritte ist für den Endverbraucher ausgeschlossen.
  • 5. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreis des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn,ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt

  • VIII. SCHADENSERSATZ
  • 1. Schadensersatzansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung, positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Nebenpflichten, Katastrophen, schweren Krankheiten und Tod des pflichtigen Verlegers und der Geschäftsführer, und den dadurch verschuldeten Verletzungen der Vertragsverhandlungen, sowie entstandener Schäden aus unerlaubter Handlung Dritter werden im Prinzip ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Leistungsverzug, zu vertretender Unmöglichkeit und bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz.
  • 2. Wird uns die obliegende Lieferung oder Leistung unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der folgenden Maßgabe: Ist die Unmöglichkeit auf unser Verschulden zurück zu führen, so ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10% des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
  • 3. Ausgeschlossen sind Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, oder mittelbaren Folgeschäden des Geschäftsbetriebes. In jedem Fall ist unsere Haftung auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertrages vorhersehbaren Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  • 4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen werden kann oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

  • IX. ERFÜLLUNGSORT,GERICHTSSTAND und RECHTSORDNUNG
  • 1. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand das Amtsgericht 29664 Walsrode, die Handelskammern in den Handelsbräuchen mit der Maßgabe, daß wir auch berechtigt sind die Zuständigkeit vor Ort des Käufers zu beauftragen.
  • 2. Hat der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, so ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  • X. SONSTIGE VEREINBARUNGEN
  • 1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.
  • 2. Der Käufer ist damit einverstanden, daß wir die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten nur im Sinne der Kundenbetreuung und des pflichtigen Datenschutzes behandeln.


  • Gerichtsstand den 10.07.2010
    Andreas H. Scheibner
    29664 Walsrode / Postfach
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    " Vor allen Kriegen heisst es wiegen. "



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