Frieden und .., Frieden und ..,

Zum Frieden 2017 im Juli

Hausfrieden

Die Liebe ist machtvoll und überwindet alle Hindernisse. Die Form der Liebe aber hat sich nicht selten erst zu überwinden. In einem unbedeutenden Grenzstädtchen Schengen kam vor 30 Jahren ein Abkommen zustande, welches die Menschen in Europa grenzenlos zueinander brachte. Zunächst jedenfalls wurden die langen Autoschlangen durchgewunken und mit viel Reisefreudigkeit der Bevölkerungen verbunden, ist in diesen Tagen die Ukraine hinzugekommen. An den einstigen Grenzen braucht es dort keine Visa in den Westen.
Zuvor schon gelangten die lutherischen Kirchen in Deutschland zur Überlegung mit der Ehe die grenzenlose Liebe zweier Menschen zu befürworten, insofern einer der Ehepartner in dieser Kirche Mitglied ist. Es regten sich alsbald Widerspruch sowie Befürwortung zudem sie mit dem Thema in diesen Tagen bis zum Bundestag gelangten.

Im Widerspruch sind momentan auch die kleinen persönlichen Wahrheiten in die Zeilen und Kästchen der Steuererklärung einzutragen gewesen, die uns zum Stichtag ledig oder geschieden, getrennt lebend oder als aktiven Familienmenschen ausweisen. Und sie uns mit und ohne unseren Sprösslingen der leiblichen Kinder an unser Kreuzchen erinnern. Und wir unsere Herzchen mit diesem Formular, an dem in Deutschland niemand vorbei kommt, wenn nicht sogar mit den schon erfaßten Daten zu Geburt und Gewicht, zu Männlein oder Weiblein bestimmt in die Strukturen des Staates und in ihre transparente Sammlung der Lebensgeschichten einzuordnen haben.

In den hinterhältigen Fragen der Partnerschaft zum Beispiel, wenn nach dem gemeinsamen Lebensverhältnis gefragt ist, und es dort mittlerweile in der christlichen Neuschöpfung ein 'Ehemodell' und einen 'Heimatverband' gibt. Und so, wie sie da zunächst amtlich auf dem Bogen Papier stehen, vor Jahrzehnten noch in den kirchlichen Sünden der Unschuld von Ehebruch, Scheidung und angepasstem Lebenswandel nicht eingetragen stehen sollten. Und hier ganz schamlos ein realer und wirklicher Wandel in der Gesellschaft vollzogen wurde.
Aber sind den politischen Sandkastenspielen der Kinder immer die gemeinsame Badewanne und trockenen Tücher der Eltern geblieben. Und wird diese erteilte Auskunft zur väterlichen oder/und mütterlichen Liebe nicht nur der größeren Sorgen und Rechte wegen zu gleichen Teilen bei allen Eltern offenbar, die mit den gemeinsamen Kindern nicht so schnell vergehen wird.
Womit regelmäßig zu berücksichtigen ist, ob wir gemeinsam im Elternhaus, in einer Ehe oder in der offenen und eingetragenen Partnergemeinschaft leben. Ob wechselseitig bei jeweils den einstigen Lebensleuten im zugestandenen Sorgerecht oder sogar schon bei Oma und Opa, die den Enkeln und Kindern vom Amtsgericht im bedauerlichen Bedarfsfall zu Pflegeeltern verpflichtet wurden.

Kinder haben ein Anrecht in ihrer Persönlichkeit anerkannt zu werden. Mit einem recht ordentlichen Schriftstück werden jährlich Antrag für Antrag zum Bescheid immer wieder die alten Geschichten und überwachsenen Wunden aufgetan und sind zudem im Verlauf solcher Erklärungen die Erwachsenen mindestens zu den diversen Nachfragen mit den Verflossenen und ihren neuen Patchworkern in den verlangten Erklärungen fällig. Aber Kinder sind auch sehr anpassungsfähig, wie sich bisweilen zeigt kommen sie in geordneten Verhältnissen schnell und gut zurecht wenn sie mit Klamotten und Zahnbürste von einem Vater zur anderen Wohngemeinschaft monatlich umherziehen. Wenn auch eine Dauerlösung angestrebt ist. Und sie bis dahin im Sozialwesen ein Sommerlager mit den Gleichaltrigen verbringen, damit sie keine Straßen-und Schlüsselkinder, keine Ausreisser und Trebegänger werden, die dann von Streetworkern eingefangen und betreut werden müssen.

Während sich die Eltern zuvor und noch vor den abzusehenden Katastrophen in der Betrachtung ihres Ehegattensplitting die Eheverhältnisse in den Koalitionen des Staates mit der selbstbenannten Zugewinngemeinschaft eine Beziehungskiste teilten, und sie wieder zu Egozentrikern geworden darum mittlerweile möglicherweise ohne ein eigenes Einkommen und auf Stellungssuche, arbeitslos und fast mittellos geworden nach ihrer Trennung vom einst so geliebten Lebenspartner für sich allein sind. Werden die Wenigsten von ihnen schon Jahre zuvor in aller hohen Glückseligkeit an die bedenklichen Tiefen ihrer langen Lebenslaufbahn gedacht haben, und sich ihr Häuschen nach praktischer Unter- oder Aufteilung für den möglichen Katastrophenfall sorglich vorhersehend auch zu teilen eingeplant haben.
In der immer wieder betonten Vorsorge, mit der man sich im Krisenfall dann ebenso in den Unterhaltszahlungen aus dem Wege geht, wie aber auch dann noch die Kinder vor allem mit den Eltern zusammen sein können. Und hier die Trennungsrate tatsächlich in den ersten sieben magischen Jahren leider am häufigsten ist.

Scheiden tut weh, sagt der Volksmund in seiner alltäglichen Erfahrung, lebten Kuschelbär und Goldlöckchen zuvor noch von Liebe, Luft und Sonne, teilen sie sich jetzt die Wartezeiten in den Vorzimmern der Sozialämter mit den Gleichgesinnten, in der Hoffnung auf ein wenig amtliches Mitgefühl in ihrem derzeitigen Schicksal.
Welches sich in der eigenen vorgebrachten Selbstsicherheit und ungewissen Vorahnung der verlorenen Zeit in dieser Partnerschaft dennoch wieder zum Besseren wenden wird. Während die vereinzelten Reste einer ehemaligen Familie als Single oder alleinerziehendes Teilstück nun amtlich eingesammelt werden, leben etliche Väter und Mütter bereits schon wieder in einer neuen Partnerschaft mit den eigenen Kindern. Und siehe da, die sachliche Vernunft des Alltäglichen bekommt zur Liebe mit der neuen Flamme und dem Lover von Vater und Mutter ihre Chancengleichheit und sei es um ein Kinderlachen und des gemeinsamen Glückes wegen.

Wie leider eine weitere und amtliche Statistik aufweisen kann, ist der zwischenmenschliche Kontakt zu den leiblichen Liebeserzeugnissen mittlerweile der amtlichen, anwaltlichen und eigenen coolen Berechnungsgrundlage gewichen. Die geliebten Hosenscheißer und rosablauen Äuglein leben in den Jahrgängen an anderen Orten und die herzliche Nähe der Wiegekinder von einst ist mit den Jahren fast gänzlich verloren gegangen. Sind die Kinder dann irgendwann der Länge nach herangewachsen und schon im Outfit ziemlich erwachsen geworden in ihren Forderungen an ihr Leben, wenn sie irgendwann vor der Wohnungstür stehen und um die rechtliche Studienbeihilfe bei Vater oder Mutter nachfragen.
Zum 1. Juli diesen Jahres wurde darum die staatliche Leistung für die Kinder ausgeweitet. Nun verleiht und pumpt im Jargon der Staat bis zum 18. Lebensjahr der Kinder den Eltern den Unterhalt. Vor allem den Alleinerziehenden. Bislang endete die Unterstützung mit dem 12. Jahr in der Entwicklung der Jugend jeglicher Herkunft und religiösen Zugehörigkeit. Wie schon berichtet, sind Ehescheidungen in Deutschland derzeit faktisch im Hausfrieden bei allen ethnischen Zugehörigkeiten nahezu gleich in Europa. Nur in Italien und in der Türkei ist man noch nicht ganz soweit.

In Niedersachsen, Hamburg und NRW sind zwar die christlich - muslimischen Dialoge vorläufig auch mit solchem sozialen Blick auf die aktuelle Entwicklung in der Türkei ausgesetzt. Solange sich die untereinander differenten Koranschulen von Ditip, Gülen und der muslimische Verband nicht über eine gemeinsame Zukunft ihrer Imame in Deutschland einig geworden sind, kann der Religionsunterricht an den Schulen in seinen interkonfessionellen Ausgestaltungen, Richtungen, neutralen Lehrmeinungen und weltlichen Ansichten weiterhin wie bisher den möglichen Frieden Gottes im Land der Lehrkräfte zwischen Sport und Musik gepredigt werden.
Dazu anzumerken sind die sogenannten Muslime und Muslima gleichwie die etlichen Christengruppen und sonstigen Kirchen multifunktionell zur Religion bislang schon wie alle anderen Schüler entweder gemeinsam, einige in den Räumen und in solchen Stunden getrennt und andere parallel in der ethischen Variante der Lebensanschauung im Lehrplan der Schulen integriert. Vorläufig ist eine umfassende Vertragsgestaltung zur Bildung und Erziehung zwar ausgesetzt, aber geht es weiter in den Lehrplänen der Bundesländer.
Generell besteht in Deutschland keine Pflicht des Schülers am Religionsunterricht teilzunehmen, es täte uns aber ein wenig mehr theologische Historie zur Geschichte der Menschheit und menschliches Beispiel zum Alltag ganz gut über unsere guten und bösen Seiten der eigenen Art nachzudenken. Formen sie doch in der Lebenszeit nach allen Schulabgängen den Charakter der jugendlichen Zukunft.


Wenngleich sich größere Umverteilungen im traditionellen Rollenspiel der Eltern mit den vom Berufsleben freigestellten Erziehungszeiten abzuzeichnen beginnen und zunehmend die ehelichen Beziehungen der einst verheirateten Eltern zum Kind sich in einer wirklich weiteren großen Liebe, in einer dieser bewährten Partnerschaften von Patchwork und sonstigen praktischen Aufgabenteilung fortsetzen können, ist im Standart die beringte Ehelichkeit in ihrer versprochenen Treue, im Ringen umeinander bis in den Tod des Bündnisses der Lebenspartner dennoch bislang der unschlagbare Favorit geblieben. Mehr und mehr ist ganz in fülligem Weiß mit einem Rosenstrauß in jungen Jahren, und sichtlich im schwangeren Zustand der künftigen Erwartungen an ihr gemeinsames Leben vor die Standesämter und Altäre getreten. In der immer möglichen Anpassung der Gleichberechtigung von Mann und Frau ergänzend zum Manne und erwärmend zum Weibe, Arm in Arm und mit dem Nesthäkchen oder Engelchen als Blumenkind. Und für alle sonstigen Fälle einem für alle Beteiligten fairen Ehevertrag von der Anwaltskanzlei.

A.H.S.



Kinder, Kinder,
Was für Zeiten!




  • Ein wenig Geschichte zum Frieden

    Die 'Europäische Verteidigungsgemeinschaft' (EVG), französisch Communauté Européen de Défense (CED), von Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Italien und der Bundesrepublik Deutschland ist eine erste geplante Organisation zur gemeinsamen Verteidigung durch Vereinigung der nationalen Streitkräfte gewesen.
    Trotz der Zustimmung zur EVG seitens der damaligen Besatzungsmächte in Deutschland auf Einwirken Winston Churchills und Konrad Adenauers hin, gab es in der Bundesrepublik heftigen Widerstand gegen dieses Vorhaben.
    Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft
    scheiterte 1954 schließlich durch das Veto Frankreichs, das den Verlust seiner Souveränität fürchtete.

    Und heute im Jahre 2017 sollten wir uns fragen,
    warum wir nicht zum bisherigen Atomwaffensperrvertrag, dem ersten Vorschlag im Atomwaffenverbotsvertrag der UN beitreten wollen? Eine fruchtbare Arbeit um den Frieden hat den Willen der Länder und Staaten gestärkt. 132 der 193 Mitgliedstaaten nehmen an der Konferenz zur Abrüstung in diesem Jahr teil.