Frieden und .., Frieden und ..,

Zum Frieden 2016 im Juli

Ein schönes Sommerloch

So ein Sommerloch ist in der Journalistik eigentlich ein eher doch unerträglicher Zustand. Alle sonstige Gegenwart ist in die Welt und sonstwohin verreist, die Schulen sind verödet und die Straßen der Stadt glühen in der Hitze der Sommerzeit wie ein Backofen. Während alle Menschen gerade in den Jahresurlaub fahren, sich an Meeresstrand ölig drehen und wenden und in den heimeligen Hütten zur Nähe der nächtlichen Bergziegen vergnügen, die lustige Seefahrt über hohe Wellen wagen und den Flug unter dem Drachen entlang der tragenden Winde genießen, sitzen Redakteure mit spitzer Mine und ihre eifrigen Schreiber des Journals, der Gazetten und Tageszeitungen hinter trostlosen Glasfenstern, in verwaisten leeren Bistros und entlang der stillen, staubigen Straßencafés. Und warten sie sehnsüchtig auf eine Katastrophe, eine ganz kleine möglichst nur, oder wenigstens auf ein wenig kühlenden Regen, der, wenn er sich schon nicht eimerweise ergießt, dann doch mindestens die trüben Gedanken wegschwemmen könnte. Es einfach nichts los, was zu berichten wäre und sonst aus dem täglichen Allerlei die Lust des Schreibens bringt.

Also bleibt posthuman den Reisenden nachgesonnen nur dem hier gebliebenen Gelegenheitsleser und Abonnenten ein bißchen was zu berichten, was noch vor der Sommerpause durch die Flure und Kabinette ging. Staubtrocken zum kühlen Martini hier also die Bundesnachrichten, Wegweisungen der Gemüter und künftigen Richtungszeiger um unsere stets so wertvolle, zugesicherte und garantierte eigene Meinung, die wir mit Laune und Liebe hüten wollen als unseren Schatz der persönlichen Freiheit. Dennoch, und auch ein erholsamer Urlaub verlangt sogar schon im Verzicht etwas von den Zuhaus Gebliebenen:

Was sind Mediensucht und Medienmündigkeit?

Einen neuen Begriff führte Prof. Dr. Paula Bleckmann Alanus von der Hochschule Alfter ein. Sie sprach lieber von Medienmündigkeit als von Medienkompetenz, da sich mit einer hohen Medienkompetenz durchaus ein Suchtverhalten entwickeln könnte. Sie empfahl darum die Bildschirmzeiten von Kindern und Jugendlichen zu reduzieren und die Erlebniswelt den Kindern auch außerhalb der elektronischen Medien zu eröffnen.
Die Frage kommt dazu auf, was schon Mediensucht ist, was noch gesund ist und was bereits krankmacht, werde bislang weder im wissenschaftlichen noch im gesellschaftlichen Diskurs eindeutig beantwortet, machte Prof. Dr. Armin Grunwald, Leiter des Instituts für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) und des TAB, zu Beginn der Veranstaltung deutlich.
Die Welt der neuen Medienzeit biete unglaubliche Möglichkeiten und viele Menschen, auch viele ältere Bürger, könnten sich eine Welt ohne digitale Medieninformation gar nicht mehr vorstellen. Und auch deshalb falle es vielen Menschen schwer, die nötige Distanz zum Bildschirm einzuhalten. (Quelle: DBT Deutscher Bundestag)

Der Urlaub im fernen Paradies

Verliebt, verlobt und dann Tod. Mit den Protesten gegen Gewalt an Frauen in Istanbul und in der ganzen Türkei werden sogenannte "Ehrenmorde" seit 2005 wie andere Kapitalverbrechen bekannt gemacht. Im türkischen Strafrecht gibt es zwar noch den Begriff Ehrenmord, doch die Strafe für den Täter kann nicht reduziert werden, weil er behauptet, aus kulturellen und familiären Gründen gehandelt zu haben. Frauenrechtlerinnen in der Türkei bezeichnen diese Morde, Ehrenmorde als Frauenmorde, die ihre historischen Wurzeln in den patriarchalischen Mentalitäten ihres Landes haben.
Sie bezweifeln es, dass die Vorschriften des Strafrechts immer konsequent angewendet werden. Denn die türkische Justiz kann es immer noch als strafmildernd für den Mörder seiner Ehefrau werten, wenn diese zuvor die Scheidung beantragt hat. Das ist keine Seltenheit: Allein im vergangenen Jahr kam es in der Türkei zu über 200 verurteilten Morden an Frauen. Die Dunkelziffer liegt aber bei über 1.200 Vorkommnissen und Tötungen die für 2016 eine Selbsthilfeorganisation aufzeichnete. Fast ein Drittel der Opfer wurden von ihren Männern getötet, nachdem sie die Scheidung eingereicht hatten. Thema: Tagesspiegel

Wohin mit der ganzen Familie?

Der Bundesrat möchte, dass künftig auch gleichgeschlechtliche Partner die Ehe eingehen können. Mit seinem am 25. September 2015 beschlossenen Gesetzentwurf will er hierfür notwendige Änderungen im BGB durchsetzen. Parallel dazu wirkte er beim Gesetzgebungsverfahren weniger weitgehenden Angleichung von Lebenspartnerschaft und Ehe mit - eine Initiative der Bundesregierung. In ihrem eigenen Gesetzentwurf (BR-Drucksache 273/15) bezeichnen die Länder das Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe als konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität. Angesichts des gesellschaftlichen Wandels gebe es keine haltbaren Gründe mehr, homo- und heterosexuelle Paare rechtlich unterschiedlich zu behandeln.
Quelle: DBR Deutscher Bundesrat

Dolche Vita, Bildungsreise oder Sextourismus

Das Prostitutionsgewerbe soll schärfer reglementiert und Prostituierte Sexarbeiter/innen besser vor Ausbeutung, Gewalt und Gesundheitsschäden geschützt werden. Dies ist das Ziel des von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgelegten Entwurfs eines Prostituiertenschutzgesetzes (18/8556), über das Bundestag am Donnerstag, 2. Juni 2016, in erster Lesung beraten hat. Die Ministerin:
Jeder Betreiber eines Bordell muss ein Betriebskonzept vorlegen. Ministerin Schwesig argumentierte, es sei "in Deutschland schwieriger, eine Pommes-Bude zu eröffnen als ein Bordell".
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die Einführung einer Erlaubnispflicht für die Betreiber von Bordellen und anderen Prostitutionsstätten, eine Anmeldepflicht und verpflichtende Gesundheitsberatungen für Prostituierte und ergänzend eine Pflicht zum Verkehr mit Kondom, die Kondompflicht ! vor.

Zwischenmenschliche Aktionen und Berührungen

Die Experten und Rechtsverständigen befürworten eine deutliche "Nein-heißt-Nein"-Lösung. Die sexuelle Belästigung durch eine körperliche Berührung, oder der einvernehmliche Akt im Geschlechtsverkehr, ebenso heftig wie gewollt, sollen in den Abgrenzungen künftig geregelt werden.

In Museen der starren Statue : Nur Gucken, nicht anfassen!

"Grapschen als eigenen Straftatbestand einführen"
Mehrheitlich befürworteten die Sachverständigen den Vorschlag, das "Grapschen", also ein 'Befummeln' im Schritt, Po und am Busen, als eigenen Straftatbestand einzuführen. Roswitha Müller-Piepenkötter, derzeitige Bundesvorsitzende der Opferhilfeorganisation 'Weisser Ring', störte sich an dem Begriff der "Tätlichkeit". Dieser werde in der Rechtssprache als Vorstufe zur Körperverletzung benutzt und setze eine Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens voraus. Da dies beim Grapschen des gestörten Bedürfnisses oft nicht erfüllt sei, plädierte Müller-Piepenkötter dafür, stattdessen von sexueller Belästigung "durch eine körperliche Berührung" zu schreiben.

Alle drei Gesetzentwürfe sollen zu einem besseren Schutz der Opfer beitragen. Bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses über die drei Gesetzentwürfe zur Reform des Sexualstrafrechts hat sich am Mittwoch, 1. Juni 2016, eine breite Zustimmung zu einer Lösung gezeigt, die sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person generell unter Strafe stellt. Die beiden Vorlagen der im vergangenen Jahr eingebrachten Gesetzentwürfe der Grünen (18/5384) und der Linken (18/7719) sind, wenn auch in unterschiedlicher Ausgestaltung, solche künftigen "Nein-heißt-Nein"-Lösungen.
Dagegen geht der zuletzt von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf (18/8210, 18/8626) einen anderen Weg. Er fügt den bestehenden Tatbestandsmerkmalen, die zur Strafbarkeit eines sexuellen Übergriffs führen, weitere Merkmale hinzu, um Schutzlücken zu schließen. Allerdings wird dieser Weg auch von den Koalitionsfraktionen nicht weiterverfolgt.
Quelle: DBT Deutscher Bundestag

A.H.S.